Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angaben gemäß § 5 TMG

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unseren Ferienwohnungen/Ferienhaus. Unten finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ulmenhofs Bennin.

Check-In ab 15:00 Uhr, Check-Out um 12:00 Uhr

Buchungswünsche richten Sie bitte über die auf unserer Internetseite bereitgestellte Buchungsanfrage oder per Email an info@ulmenhof-bennin.de

Kann eine Wohnung im Ulmenhof oder der gesamte Hof in dem gewünschten Zeitraum bereitgestellt werden, erhält der Mieter zunächst ein unverbindliches Angebot, das der Mieter bestätigen kann. Daraufhin bietet der Vermieter dem Mieter den Abschluss eines Mietvertrages für die jeweilige Wohnung oder den ganzen Hof zu den in der Reservierungsbestätigung genannten Bedingungen an.

Der Mieter erhält vom Vermieter eine schriftliche Reservierungsbestätigung sowie die Rechnung. Es werden nur Buchungswünsche von Personen entgegengenommen, die mindestens 25 Jahre alt sind.

Der Vertrag kommt verbindlich zustande durch Eingang der Anzahlung in Höhe von 15% der Gesamtsumme.

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der vollständigen Zahlung (Anzahlung, Restzahlung) auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Nichtzahlung oder die nicht fristgemäße Zahlung sowohl der Anzahlung, der Restzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt den Vermieter ohne weitere Benachrichtigung zur Neuvermietung. Eine gesonderte Zahlungserinnerung durch den Vermieter erfolgt nicht.

Die Anzahlung in Höhe von 15% der Gesamtsumme ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung mit der Rechnung auf das Konto des Vermieters zu überweisen.

Die Restzahlung ist 30 Tage vor Anreise ohne nochmalige Aufforderung durch den Vermieter ebenfalls auf das Konto des Vermieters zu überweisen.

Bei Buchungen mit einer Frist von weniger als 30 Tagen vor Reiseantritt ist der Gesamtmietpreis sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung mit der Rechnung auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Diese Buchungen werden nur wirksam, wenn der vollständige Mietpreis zuvor an den Vermieter gezahlt worden ist.

Der Mietpreis beinhaltet die Nebenkosten für Wasser, Strom, Heizung, Abfall und Endreinigung. Der Mietpreis versteht sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten/stornieren.

Der Rücktritt/Stornierung muss schriftlich gegenüber dem Vermieter oder per Email an info@ulmenhof-bennin.de erfolgen. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Vermieter.

Im Falle eines Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht, und zwar wie folgt:

  • Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn: Keine Entschädigung und Rückzahlung der Anzahlung
  • Rücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
  • Rücktritt weniger als 14 Tage vor Mietbeginn: keine Rückzahlung des Mietpreises

Der Mieter hat das Recht einen Ersatzmieter zu stellen, der die Vermietung in vollem Umfang übernimmt. Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro berechnet werden. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben.

Ausnahmen sind Stornierungen die wegen Beherbergungsverbot für Mecklenburg Vorpommern/Landkreis Ludwigslust-Parchim vorgenommen werden müssen. In diesem Fall werden 100% der bereits erfolgten Zahlungen an den Mieter erstattet.

Der Vermieter ist berechtigt, von einer bestätigten Buchung innerhalb von 48 Stunden nach Versendung der Buchungsbestätigung ohne Angabe von Gründen zurücktreten, sofern der Mieter den Mietpreis noch nicht gezahlt hat. Die Stornierung einer Buchung erfolgt schriftlich oder per Email. Für diesen Fall entstehen keine Kosten.

Im Falle des Rücktritts des Vermieters in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z. B. bei Unfall oder Krankheit des Vermieters oder des von ihm beauftragten Reinigungspersonals) sowie andere nicht zu vertretene Umstände die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der bisherigen Zahlungen des Mieters. Bei einem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz – eine Haftung für An- und Abreise sowie Hotelkosten wird nicht übernommen.

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann auch nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter Nachbarn nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Reisepreises durch den Vermieter.

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus/Ferienwohnung, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Ferienhaus/der Ferienwohnung, am Inventar des Ferienhauses/der Ferienwohnung und/oder den Außen- anlagen schuldhaft verursacht hat/haben.

Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus/der Ferienwohnung, Inventar und/oder der Außenanlagen auftreten, ist der Mieter verpflichtet dies unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort dem Vermieter gemeldet werden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist dem Vermieter eine angemessene Frist einzuräumen. Der Vermieter ist bemüht die Schäden und Mängel zeitnah zu beseitigen. Es besteht allerdings keine Schadensersatzpflicht des Vermieters. Reklamationen die erst am Ende des Aufenthalts bzw. nach Verlassen des Ferienhauses/der Ferienwohnung beim Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in den vorgesehenen Behälter auf dem Grundstück zu entsorgen, Glas und Papier ist in den öffentlichen Behältern zu entsorgen. Geschirr ist abgewaschen und trocken in den Küchenschränken zu lagern. Das Ferienhaus/die Ferienwohnung ist besenrein zu übergeben.

Wurden Kaminöfen benutzt, müssen diese gereinigt und die Asche in die vorgesehenen Metalleimer entsorgt werden.

Die Kosten für verlorene Schlüssel werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Der Ulmenhof Bennin darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen und nur zu Wohnzwecken benutzt werden. Mindestens eine in der Buchung aufgeführte Person muss mindestens 25 Jahre alt sein.

Eine Untervermietung und Überlassung des Ferienhauses/der Ferienwohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an eine dritte Person weitergegeben werden.

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

Die AGB und die Hausordnung wurden nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördli- cher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten.

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gegen den Vermieter aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Für eingebrachte Sachen des Mieters haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände/Wertgegenstände z.B. bei Diebstahl.

Der Mieter ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Die Hausordnung ist Bestandteil der AGB.

Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn geboten. Um Störungen zu vermeiden sind TV und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

Für die Dauer der Überlassung einer Ferienwohnung/des Ferienhauses ist der Gast verpflichtet bei Verlassen der Ferienwohnung/des Ferienhauses Fenster und Türen geschlossen zu halten. Licht und technische Geräte auszuschalten, sowie Kaminöfen nicht anzuheizen.

Die Unterbringung von Haustieren ist nach Absprache möglich. Etwaige Schäden an der Inneneinrichtung bzw. der Außenanlage durch Haustiere sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

In den Innenräumen des Ulmenhof gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen stellt der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von 300,00 Euro (netto) in Rechnung.

Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet alleine der Mieter.

Der Vermieter oder von ihm Beauftragte haben jederzeit Zutrittsrecht zum Ulmenhof, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Mieters ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Mieter über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

  1. Auf dem Grundstück befindet sich ein Schwimmteich mit den Ausmaßen von ca. 300 qm und einer maximalen Tiefe von 2 Metern. Die Lage und Größe ist auf unserer Homepage www.ulmenhof-bennin.de abgebildet. Es handelt sich um einen künstlich angelegten Naturschwimmteich, der nicht eingezäunt ist und der auch nicht gesondert beaufsichtigt wird.Das Baden in dem Schwimmteich ist in den nachstehend bezeichneten Bereichen erlaubt, geschieht aber ausschließlich auf eigene Gefahr. Eine Badeaufsicht besteht nicht. Der Teich hat eine Badezone im vorderen Bereich, der mit kleinen Kieseln ausgelegt ist und flach abfällt. Hier befindet sich der Einstieg in den Teich. Ferner ist ein Steg mit einer Badeleiter vorhanden. Die Benutzung des Stegs und der Badeleiter ist erlaubt und erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr. Die Randbereiche des Teichs und die Pflanzzone mit Wasserpflanzen dürfen nicht betreten werden. Dieses Verbot gilt zum Schutz des Ökosystems und um zu verhindern, dass die Konstruktion des Teiches beschädigt wird.
  2. Eltern und anderen Aufsichts- oder Begleitpersonen von Minderjährigen obliegt grundsätzlich die Aufsichtspflicht über diese. Sie haben darauf zu achten, dass insbesondere kleine Kinder sich nicht unbeaufsichtigt am Teich aufhalten und auch nicht die geschützten Randbereiche des Teiches betreten. Halter von Hunden haben dafür einzustehen, dass ihre Hunde sich in den Randbereichen des Teiches nicht aufhalten und keine Schäden verursachen.

Fotos und Text auf der Webseite des Ulmenhofs dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

Andere als in diesem Vertrag aufgeführte Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der Hausordnung werden vom Mieter akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung und/oder des Gesamtreisepreises.

Bei groben Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Bei sonstigen Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

Soweit in dieser AGB die Bezeichnung „Mieter“ verwendet wird, dient dies ausschließlich der Vereinfachung und erfolgt unabhängig von der Anzahl der jeweiligen Personen und dem Geschlecht.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.